Es gibt jede Menge kostenlose Online Unterhaltsrechner im World-Wide-Web.
Leider rechnen fast alle falsch, da sie nur die Düsseldorfer Tabelle ablesen ohne auf die Summe der Unterhaltsberechtigten zu achten.
Dafür braucht man keinen Unterhaltsrechner – das kann jeder auch direkt aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen.
Wozu also ein Programm?
Die Excel-Unterhaltstabelle berücksichtigt zahlreiche Faktoren, die das Ergebnis der Unterhaltsberechnung beeinflussen. Sollte der Mangelfall eintreten berechnet das Programm automatisch den reduzierten Unterhaltsbetrag. Außerdem kann man auch den anteiligen Barunterhalt sowie das Wechselmodell berechnen.
Die Eingaben sind einfach – das Ergebnis ist leicht verständlich. Die Berechnung kann selbstverständlich ausgedruckt werden. (Für eine Rechtsberatung oder Beratung beim Jugendamt)
Kommentare sind jederzeit willkommen.
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2016 wurde veröffentlicht. Es gibt nur geringfügige Änderungen zu 2015, aber immerhin.
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Sogar Unterhaltsrechner die von sich behaupten gerichtsfest zu sein rechnen falsch.
Beispiel:
Nettoeinkommen des Vaters. 3000 Euro
Drei Kinder: 1, 2 und 3 Jahre alt
Ergebnis dort:
Unterhaltsrelevantes Einkommen 2.850 €
Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle für das 1. Kind nach Kindergeldverrechnung
für 1. Kind 291 €
Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle für das 2. Kind nach Kindergeldverrechnung
für 2. Kind 291 €
Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle für das 3. Kind nach Kindergeldverrechnung
für 3. Kind 291 €
Das Ergebis für das dritte Kind ist falsch!
Richtig ist 288 € da ab dem dritten Kind mehr Kindergeld angerechnet wird.
Danke für die Bemerkung.
Da bin ich ja froh dass mein Unterhaltsrechner das richtig macht 🙂
Mittlerweile muss man ja doch immer wieder mit Veränderungen rechnen.