Rainer

16. Dezember 2019

Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2020

Gemäß OLG Düsseldorf sind nachfolgende Änderungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2020 zu beachten:

  • Demnach steigt der Mindestunterhalt für Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von 354 Euro auf 369 Euro – berechnet auf der Grundlage eines Nettoeinkommens von 1900 Euro. Kindern im Alter von sieben bis zwölf Jahren stehen demnach künftig 424 Euro zu, vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit werden 497 Euro fällig. Für Kinder über 18 Jahre, die im Haushalt eines Elternteils leben, wird der Unterhaltssatz minimal von 527 Euro auf 530 Euro angehoben.

Selbstbehalt steigt erstmals seit 2015
Änderungen gibt es auch bei den Ansprüchen von Studierenden: Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, stehen demnach von 2020 an 860 Euro statt 735 Euro zu – einschließlich 375 Euro an Warmmiete.

Loading

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert