Unterhaltsrechner 2024

Excel-Tabellenprogramm zur Berechnung des Ehegattenunterhalts/Kindesunterhalts (Beispielrechnung) !

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2024. Falls Sie eine Berechnung der vergangenen Jahre benötigen können Sie diese kostenlos mit anfordern.
In der Unterhalt Exceldatei enthalten: Berechnung anteiliger Barunterhalt

Ein kurzes Vorwort zu den kostenlosen Unterhaltsrechnern im Internet

Es gibt jede Menge Seiten mit kostenlosen Unterhaltsrechnern. Leider rechnen fast alle falsch.
Testen Sie es !

Hier ein kleines Beispiel: Die Berechnung ist gültig ab dem 01.01.2024
Nettoeinkommen des Vaters: 3300 Euro
Verbleibt das unterhaltsrelevante Einkommen: 3.150 €
Drei Kinder: 1, 2 und 3 Jahre alt
Ergebnisse:
Ergebnis Kindesunterhalt auf den meisten Seiten ist leider falsch!
Der richtige Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und hälftige Kindergeldanrechnung beträgt 1.209 €.
für 1. Kind 528 € – 125 € = 403 €
für 2. Kind 528 € – 125 € = 403 €
für 3. Kind 528 € – 125 € = 403 €
Ergibt 1.209 € – nach Abzug des Selbstbehalt von 1.850 € ergeben sich 1.300 € als sogenannte Verteilmasse. Damit blieben nur 91 € für den Betreuungsunterhalt übrig.
Wie kommt das richtige Ergebnis mit dem Unterhaltsrechner 2024 zustande?
Die Düsseldorfer Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Ist die Anzahl der Unterhaltsberechtigten größer/geringer können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine niedrigere/höhere Gruppe angemessen sein.
Besonderheit:
In diesem Fall wird eine Gruppe abgestuft – also nicht Gruppe 4 (2901 – 3300 €) sondern Gruppe 3 (2501 – 2900 €). Laut den Vorgaben soll im Mangelfall so lange abgestuft werden, bis der Betrag der Verteilmasse ausreicht, um bei angemessenem Selbstbehalt die Unterhaltssumme zu begleichen.
Die Unterhaltsberechnungen erfolgen nach Vorgabe:
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) vom 01.01.2023
Alle aktuellen Unterhaltsleitlinien auf einen Blick

Eingabefeld
Ergebnisfeld
Unterhalt
Die Tabelle besteht aus farblich gekennzeichneten Feldern. Nur die gelben Felder lassen in der Exceldatei eine Eingabe zu (NICHT HIER!). Alle anderen Felder sind schreibgeschützt. Zwischenergebnisse stehen in den grauen Feldern, das Endergebnis im orangen Feld.

Die Tabelle im Anschluß ist nur beispielhaft und unvollständig dargestellt.
Die Beispielzahlen sind nicht veränderbar !

Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens (Ehemann)

Stand: 2024

Ab hier erfolgt die Eingabe und Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Ehemannes
Nettoeinkommen der letzten 12 Monate einschl. Url.- und Weihnachtsgeld geteilt durch 12 (DMN)
3.500
Mietwert der eigenen Wohnung (wenn selbst genutzt)
Sonstige Einnahmen (Steuererstattungen,
Pflegegeld, Zinsen) dividiert durch 12 Monate
bei Berufstätigen 5% von DMN
150
Beiträge für  priv. Krankenkasse, Pflegeversicherung, etc.
Zins- und Tilgung von berücksichtigungsfähigen Schulden (Haus)
Sonstige Belastungen, Versicherungen
200
unterhaltsrelevante Einkommen URE
3.150
90% des URE (abzüglich Kindesunterhalt)
=
bereinigtes Einkommen (BE)
1.992,60

Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens (Ehefrau)

Ab hier erfolgt die Eingabe und Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens der Ehefrau
Nettoeinkommen der letzten 12 Monate einschl. Url.- und Weihnachtsgeld / 12 (DMN)
1.200
Mietwert der eigenen Wohnung (wenn selbst genutzt)
700
Sonstige Einnahmen (Steuererstattungen, Pflegegeld, Zinsen) dividiert durch 12 Monate
bei Berufstätigen 5% von DMN
60
Beiträge für priv. Krankenkasse, Pflegeversicherung, etc.
Zins- und Tilgung von berücksichtigungs-fähigen Schulden (Haus)
Sonstige Belastungen, Versicherungen
unterhaltsrelevante Einkommen URE 
1.992,60
90% des URE
= bereinigtes Einkommen (BE)
1.656,00

Ehegattenunterhalt (Doppelverdiener)

URE Ehemann
1.992,60
URE Ehefrau
1.656,00
hier erfolgen weitere Eingaben zur Berechnung des Ehegattenunterhalts – hier wurde die Methode Halbteilung angewendet
Berechnung des Ehegattenunterhalts
168,30

Berechnung des Kindesunterhalts

Eingabe der Anzahl der Kinder
Anzahl Kinder von 0 – 5 Jahre
1
Anzahl Kinder von 6 – 11 Jahre
1
Anzahl Kinder von 12 – 17 Jahre
0
Anzahl Kinder ab 18 Jahre
0
 Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kindesunterhalt nach der >Düsseldorfer Tabelle<
Nettoeinkommen der letzten 12 Monate einschl. Url.- und Weihnachtsgeld, sonstigen Einnahmen / 12
3.500
bei Berufstätigen 5% von DMN
150
Beiträge für priv. Krankenkasse, Pflegeversicherung, etc. / Sonstige Belastungen 200
Es bleibt das anrechenbare Einkommen
3.150
Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle (nach anrechenbarem Einkommen)
1.186
abzügl. Hälfte des Kindergeldes falls Ehefrau gesamtes Kindergeld erhält
>siehe Kindergeldverrechnungstabelle<
250

Kindesunterhalt (unter Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrages)

936,00

Ehegattenunterhalt

168,30

Summe Unterhalt in EURO (€)

1104,30
Sollte der Mangelfall eintreten berechnet das Programm automatisch die richtigen Beträge aus der Verteilmasse.
Auf dieser Internetseite erhalten Sie Informationen zu den Themen:
Düsseldorfer Tabelle 2024, 2023, 2022 und 2021 
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Zum Download der Excel Unterhaltstabelle 

 

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