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Rainer

12. Dezember 2023

Kurzmeldung:

Nachdem die Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht wurde sind nun auch die Anpassungen der Exceltabelle abgeschlossen. Sie kann allen bisherigen Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Alle die die Exceltabelle 2023 ab Oktober 2023 erworben haben bekommen die neue Tabelle unaufgefordert zugesendet. Bei früheren Käufen bitte ich um eine kurze Nachricht.

Beste Grüße

Rainer Hepp

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Rainer

14. Dezember 2022

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 wurde veröffentlicht.

Mit der Düsseldorfer Tabelle 2023 hat das OLG Düsseldorf Anpassungen an den Beitragssätzen, dem anzurechnenden Kindergeld und dem Selbstbehalt vorgenommen. Die Tabelle setzt die Vorgaben der neuen Mindestunterhaltsverordnung um.

Die Bedarfssätze wurden erhöht

Unterhaltsberechtigte dürfen sich über eine ordentliche Erhöhung freuen. Die Anpassungen an den Bedarfssätzen fallen 2023 deutlich größer aus als im Vorjahr. Die Beiträge der 1. Altersstufe wurden in diesem Jahr um 41 € gegenüber dem Vorjahressatz erhöht.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich grundsätzlich nach dem Alter des Kindes. Mit zunehmendem Alter steigt auch der Unterhaltsanspruch, und damit wird der steigende finanzielle Bedarf älterer Kinder berücksichtigt.

Anrechnung des Kindergelds

Aufgrund der Erhöhung des Kindergeldes auf einen einheitlichen Betrag von 250 € verändert sich daher auch der anzurechnende Betrag. Das Kindergeld wird auf die Bedarfssätze angerechnet. Die Grundsätze zur Anrechnung bleiben gleich (50 % bei Minderjährigen, 100 % bei  Volljährigen).

Erhöhung des Selbstbehalts

Erstmals seit 2020 wurden Anpassungen im Selbstbehalt vorgenommen.

 

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Rainer

16. Dezember 2019

Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2020

Gemäß OLG Düsseldorf sind nachfolgende Änderungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2020 zu beachten:

  • Demnach steigt der Mindestunterhalt für Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von 354 Euro auf 369 Euro – berechnet auf der Grundlage eines Nettoeinkommens von 1900 Euro. Kindern im Alter von sieben bis zwölf Jahren stehen demnach künftig 424 Euro zu, vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit werden 497 Euro fällig. Für Kinder über 18 Jahre, die im Haushalt eines Elternteils leben, wird der Unterhaltssatz minimal von 527 Euro auf 530 Euro angehoben.

Selbstbehalt steigt erstmals seit 2015
Änderungen gibt es auch bei den Ansprüchen von Studierenden: Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, stehen demnach von 2020 an 860 Euro statt 735 Euro zu – einschließlich 375 Euro an Warmmiete.

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Rainer

3. Dezember 2018

Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2019

Gemäß OLG Düsseldorf sind nachfolgende Änderungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2019 zu beachten:

  • Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 354 Euro statt bisher 348 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406 Euro statt bisher 399 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476 Euro statt bisher 467 Euro.
  • Die Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe werden um jeweils 5 % und die der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts erhöht. Die Bedarfssätze volljähriger Kinder bleiben hingegen unverändert.

Das Kindergeld ist auf den Bedarf eines Kindes anzurechnen.
Ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von derzeit 194 Euro auf 204 Euro, für ein drittes Kind von derzeit 200 Euro auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind von derzeit 225 Euro auf 235 Euro angehoben werden.
Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen. Die sich nach Verrechnung des Kindergeldes ermittelten Beträge ergeben sich aus dem im Anhang der Tabelle beigefügten sogenannten Zahlbetragstabellen.

Ansonsten ist die Tabelle gegenüber 2018 unverändert. Es bleibt bei den in 2018 angehobenen Einkommensgruppen und den dem Unterhaltsschuldner zu belassenden Selbstbehalten.

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Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Hinweis zur neuen Düsseldorfer Tabelle 2017

Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 angekündigt. Eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.
Sobald dies geschehen ist gibt es ein Update der Unterhaltsberechnungstabelle. Natürlich kostenlos für alle die bereits eine Exceltabelle gekauft haben.

Nachtrag am 21.12.2016

Das Kindergeld 2017 steht nun fest. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 192 EUR, für das dritte Kind 198 EUR und ab dem vierten Kind 223 EUR.
Eine vorläufige Kindergeldanrechnungstabelle befindet sich nun auf der Seite Düsseldorfer Tabelle 2017.

Aktuelle Meldung am 28.12.2016:

Die Exceltabelle zur Unterhaltberechnung 2017 steht ab sofort zur Verfügung.
Falls Sie eine Unterhaltsberechnung der vergangenen Jahre benötigen beommen Sie diese kostenlos.

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