Archiv der Kategorie: Unterhalt

Rainer

15. Dezember 2021

Die zum 1. Januar 2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort verfügbar.

Zum Jahreswechsel kommen auf Unterhaltspflichtige höhere Zahlungen für ihre minderjährigen Kinder zu. Ab dem 1. Januar werden die Bedarfssätze zum Kindesunterhalt in der neuen sogenannten Düsseldorfer Tabelle leicht angehoben, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mitteilte.

Der Mindestunterhalt für ein Kind bis einschließlich fünf Jahre steigt demnach um drei Euro auf 396 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum einschließlich elften Lebensjahr liegt er bei 455 statt bisher 451 Euro, für Kinder bis einschließlich 17 Jahre bei 533 statt 528 Euro. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz von 564 auf 569 Euro. Diese Mindestwerte gelten für ein Nettoeinkommen von bis zu 1900 Euro.

Fünf zusätzliche Einkommensstufen

Mit höherem Einkommen steigen auch die Sätze. Die Tabelle ist laut OLG zudem um fünf Einkommensstufen erweitert worden. Bislang endete sie bei 5,500 Euro, künftig liegt die höchste Stufe bei einem Nettoeinkommen von 11.000 Euro.

Kindergeld wird teilweise oder ganz auf die Beträge angerechnet. Die Selbstbehalte – also das Minimum, das den Unterhaltspflichtigen bleiben muss – bleiben im kommenden Jahr unverändert. Für nicht erwerbstätige Elternteile, die unterhaltspflichtige und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren haben, liegt der Betrag bei mindestens 960 Euro. Erwerbstätigen stehen mindestens 1160 Euro zu.

 

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Neue Düsseldorfer Tabelle 2018

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2018 wurde veröffentlicht. Seit einigen Jahren sind nicht nur die Beträge für den Mindestunterhalt, sondern auch die Einkommensgruppen angehoben worden.

Das bedeutet dass die neue Tabelle mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900 Euro“ statt bisher „bis 1.500 Euro“ beginnt . Unterhaltszahler dürfen demnach ab dem 1. Januar 2018 mit einer leichten Entlastung rechnen!

Gültig ab 01.01.2018

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Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Hinweis zur neuen Düsseldorfer Tabelle 2017

Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 angekündigt. Eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.
Sobald dies geschehen ist gibt es ein Update der Unterhaltsberechnungstabelle. Natürlich kostenlos für alle die bereits eine Exceltabelle gekauft haben.

Nachtrag am 21.12.2016

Das Kindergeld 2017 steht nun fest. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 192 EUR, für das dritte Kind 198 EUR und ab dem vierten Kind 223 EUR.
Eine vorläufige Kindergeldanrechnungstabelle befindet sich nun auf der Seite Düsseldorfer Tabelle 2017.

Aktuelle Meldung am 28.12.2016:

Die Exceltabelle zur Unterhaltberechnung 2017 steht ab sofort zur Verfügung.
Falls Sie eine Unterhaltsberechnung der vergangenen Jahre benötigen beommen Sie diese kostenlos.

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