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Neue Düsseldorfer Tabelle 2018

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2018 wurde veröffentlicht. Seit einigen Jahren sind nicht nur die Beträge für den Mindestunterhalt, sondern auch die Einkommensgruppen angehoben worden.

Das bedeutet dass die neue Tabelle mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900 Euro“ statt bisher „bis 1.500 Euro“ beginnt . Unterhaltszahler dürfen demnach ab dem 1. Januar 2018 mit einer leichten Entlastung rechnen!

Gültig ab 01.01.2018

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Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Hinweis zur neuen Düsseldorfer Tabelle 2017

Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 angekündigt. Eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.
Sobald dies geschehen ist gibt es ein Update der Unterhaltsberechnungstabelle. Natürlich kostenlos für alle die bereits eine Exceltabelle gekauft haben.

Nachtrag am 21.12.2016

Das Kindergeld 2017 steht nun fest. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 192 EUR, für das dritte Kind 198 EUR und ab dem vierten Kind 223 EUR.
Eine vorläufige Kindergeldanrechnungstabelle befindet sich nun auf der Seite Düsseldorfer Tabelle 2017.

Aktuelle Meldung am 28.12.2016:

Die Exceltabelle zur Unterhaltberechnung 2017 steht ab sofort zur Verfügung.
Falls Sie eine Unterhaltsberechnung der vergangenen Jahre benötigen beommen Sie diese kostenlos.

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